Der intelligente Zähler.
Seit dem ersten Januar 2010 sind Messstellenbetreiber gesetzlich dazu verpflichtet die sogenannten Smart Meter bei Neubau oder großflächigen Baumassnahmen einzubauen. Auch bestehenden Kunden
muss nun die Möglichkeit gewährt werden Smart Meter einbauen zu lassen. Die muss alles im Rahmen wirtschaftlich und technisch zumutbar sein, geregelt durch das Energiewirtschaftsgesetz.
Der Smart Meter ist eine elektrische Kommunikationseinheit die es dem Verbraucher ermöglicht in Echtzeit seinen Stromverbrauch einzusehen. Die Smart Meter werden neben dem Stromverbrauch auch Ihren Einsatz bei Wasser und Gaszählern finden. Seit Ende Dezember 2010 müssen die Stromanbieter in Deutschland neue tageszeitabhängige oder lastvariable Stromtarife anbieten.
Smart Meter mit weiteren technischen Funktionen ermöglichen den Stromverbraucher auch in Zukunft eine Steuerung mit Nutzung niedriger Strompreise. Somit lässt sich der Energieverbrauch
gezielt analysieren und somit auch Strom sparen.
Experten gehen davon aus, dass die Verbraucher allein durch das größere Sparbewusstsein den Stromverbrauch um 3 bis 5 Prozent gesenkt werden kann. Das würde die Stromrechnung im Jahr um ca.
15 Euro verringern. Einige Experten Schätzungen gehen sogar von Stromverbrauchseinsparungen von bis zu 10 Prozent durch einen intelligenten Zähler – Smart Meter aus.
Smart Meter Funktionen
Der Smart Meter ermöglicht eine selbständige Kommunikation zwischen Verbraucher und dem Energieverteilnetz. Noch „intelligenter“ werden die intelligenten Zähler wenn Sie auch die Kommunikation zwischen dem Verbraucher und z.B Haushaltgeräten sorgen.
Es wird bei der flächendeckenden Einführung der Smart Meter unterschiedliche Smart Meter geben.
Technisch voll intelligente Zähler mit den Funktionen des Messens , Zählens, Speicherns und
der Kommunikation. Aber auch Smart Meter die als sogenannte Multisparer Zähler zählen. Durch den Einsatz der Smart Meter und den damit gelieferten Daten, wird es nun auch das Dienstleistungsfeld der Energieeinsparungspotenziale und das Energiemanagement vorantreiben.
Zukunftsoptionen des Smart Metering , Smart Appliances.
Hohes Energiesparpotential liegt in der Steuerung der Haushaltgeräte wie schon weiter oben erwähnt sind die Stromanbieter ab Ende Dezember 2010 in Deutschland dazu verpflichtet neue tageszeitabhängige oder lastvariable Stromtarife anbieten.
Dies macht für den Verbraucher dann durchaus Sinn, seine Haushaltgeräte danach gehend zu steuern und mit den Daten der Smart Meter zu arbeiten. Zum Beispiel die Waschmaschine zu günstiger Stromzeit in den Einsatz zu nehmen, die Energiesparmaßnahmen sind gewaltig.
Verbraucherschutz Smart Metering
Durch den Einsatz der Smart Metering Technologie kommt es natürlich auch wieder zu Kritischen Fragen, die man sich durchaus stellen sollte.
Die Smart Meter erfassen einen Grossteil an Daten Ihrer Benutzer. Den Energieversorgern werden die erfassten Daten über Telefon oder Internet weitergeleitet . Hiermit lassen sich wieder
schöne Benutzerprofile und deren Verhalten im Haushalt auswerten. Rückschlüsse auf Anwesenheit und Lebensgewohnheiten können gezogen werden. Diese Daten können auch für viele Firmen wie
Marketingfirmen von großem Interesse sein.
Hier sollten hohe Standards entwickelt und eingehalten werden.
Rahmenbedingungen Smart Meter
Bereits in Kraft
Ausweis der Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung in Rechnungen § 40 Absatz 1 EnWG an Letztverbraucher.
Bereits in Kraft
Letztverbraucher können eine monatliche, viertel- oder halbjährliche § 40 Absatz 2 EnWG Abrechnung für Strom- und Gaslieferungen einfordern.
Bereits in Kraft
Messstellenbetreiber sind verpflichtet, bei Neubauten und bei umfänglich § 21 b Absatz 3a sanierten bzw. renovierten Gebäuden Messeinrichtungen einzubauen, EnWG die den tatsächlichen
Energieverbrauch und Nutzungsdauer anzeigen.*
Bereits in Kraft
Der Messstellenbetreiber muss allen Strom- und Gasverbrauchern auf Wunsch § 21 b Absatz 3b die Umstellung auf Smart Meter anbieten. EnWG
01. Apr. 2010 Der Netzbetreiber hat einen elektronischen bzw. vollautomatischen § 12 MessZV Datenaustausch in einheitlichem Format zu ermöglichen.
seit 30. Dez. 2010 Energieversorgungsunternehmen müssen last- oder tageszeitvariable § 40 Absatz 3 EnWG
Stromtarife anbieten. *
* Soweit dies technisch machbar und wirtschaftlich zumutbar ist.
Smart-Metering